Kanzlei für Versicherungsrecht

Bundesweite kompetente Rechtsberatung in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten.
Bundesweite kompetente Rechtsberatung in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten.

Wer wir sind

Wir sind ein Team bestehend aus kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälten. Unsere Kanzlei vertritt Sie bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten, u.a. mit Berufsunfähigkeits-, Gebäude-, Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherungen.

Unsere Leistung

Wir liefern Ihnen eine effiziente, kostensparende und maßgeschneiderte Lösung Ihres Rechtsproblems. Unser oberstes Gebot ist Kostentransparenz. Das gemeinsame Vorgehen besprechen wir in einem kostenfreien Vorgespräch mit Ihnen.



Aus der aktuellen Rechtsprechung:

OLG Frankfurt a.M.: Verweisung einer Krankenschwester

Das OLG Frankfurt a.M. hat in einer aktuellen Entscheidung (Aktenzeichen: 3 U 725/23) klargestellt, dass im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Krankenschwester bei vergleichbarer Ausbildungsdauer und Vergütung im Grundsatz auf die ausgeübte Tätigkeit als Kauffrau im Gesundheitswesen verwiesen werden kann. Eine spürbare Absenkung des Niveaus der sozialen Wertschätzung ist nicht schon deshalb anzunehmen, weil der Beruf der Krankenschwester öffentlich hohes Ansehen genießt, während bei einer Kauffrau im Gesundheitswesen vielfach kein Vorstellungsbild von der beruflichen Tätigkeit vorhanden ist.

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Kontrollpflicht bei leer stehendem Gebäude

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom Urteil vom 06.12.2023 (Aktenzeichen: 18 U 53/22) klargestellt: Wenn ein Wohngebäude, das gegen Leitungswasserschäden versichert ist, leer steht und nicht ordnungsgemäß bewohnt wird, verstößt der Versicherungsnehmer gegen seine vertraglichen Obliegenheiten, wenn er das Gebäude nicht regelmäßig überwacht und sämtliche wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abschaltet, entleert und trocken hält. Weder gelegentliche Besichtigungen durch einen Makler für potenzielle Käufer noch geplante Weitervermietungen oder Renovierungsarbeiten im Haus stellen eine Nutzung des versicherten Gebäudes im Sinne der Versicherungsbedingungen dar.

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BGH: Berufsunfähigkeit und Raubbau an der Gesundheit

Mit vom Beschluss vom 13.12.2023 (Az.: IV ZR 125/23) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht nur dann anzunehmen ist, wenn der Versicherungsnehmer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht mehr zur Fortsetzung seiner zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit imstande ist. Vielmehr liegt sie auch vor, wenn Gesundheitsbeeinträchtigungen eine Fortsetzung der Berufstätigkeit unzumutbar erscheinen lassen. Letzteres kann etwa dann der Fall sein, wenn sich die fortgesetzte Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers angesichts einer drohenden Verschlechterung seines Gesundheitszustandes als Raubbau an der Gesundheit und deshalb überobligationsmäßig erweist.

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Berufsunfähig bei Chronischem Fatigue Syndrom (CFS)

Mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 13.09.2023 (Az.: 20 U 371/22) hat das Oberlandesgericht Hamm die Berufsunfähigkeit einer Grundschullehrerin anerkannt, die geltend gemacht hat, am Chronischen Fatigue Syndrom erkrankt zu sein. Der Lehrerin wurde ab dem 29.04.2016 bis zum 06.05.2016 und vom 10.05.2016 bis zum 16.05.2017 von dem behandelnden Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Es schloss sich ein gescheiterter Versuch der beruflichen Wiedereingliederung an. Ab dem 21.08.2017 war die Klägerin nach ärztlicher Bescheinigung erneut durchgehend arbeitsunfähig erkrankt, bis sie durch Bescheid der Bezirksregierung F. vom 06.12.2017 aufgrund der Ergebnisse einer amtsärztlichen Untersuchung vom 11.10.2017 mit dem Ablauf des 31.12.2017 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Eine Untersuchung der Klägerin am 26.10.2017 an der N. (G.) ergab als Diagnose ein Chronisches Fatigue Syndrom. Mit Bescheid vom 21.10.2021 wurde die fortgesetzte Dienstunfähigkeit der Klägerin festgestellt. Seit dem 16.05.2022 ist ein Grad der Behinderung von 50 anerkannt. Sowohl Landgericht Detmold als auch Oberlandesgericht Hamm sahen auf Grundlage eines psychiatrisch-neurologischen Gutachtens die Klägerin als mindestens 50 % berufsunfähig an.

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Unfallversicherung: Ruptur der Rotatorenmanschette

Häufiger Gegenstand von Klagen im Bereich der Unfallversicherung sind Verletzungen der Rotatorenmanschette. Mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 16.02.2023 (Aktenzeichen: 115 O 81/22) hat das Landgericht Münster klargestellt, dass Voraussetzung für die Leistungspflicht des Unfallversicherers ist, dass festgestellt wird, dass die Sehnen der Rotatorenmanschette über eine gewaltsame Hebelwirkung des Oberarms belastet werden. Diese gewaltsame Hebelwirkung wird nur wirksam, wenn der Stürzende primär auf den Ellenbogen oder den Unterarm aufschlägt.

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