Außergerichtliche Vertretung

Sollten Sie sich nach einem kostenfreien anwaltlichen Vorgespräch dazu entschließen, unsere Kanzlei zu mandatieren, beginnt unsere rechtsanwaltliche Tätigkeit normalerweise mit einer außergerichtlichen Vertretung. Das heißt wir nehmen mit Ihrer Bank oder Sparkasse Kontakt auf und versuchen, die Angelegenheit ohne Einschaltung von Gerichten zu lösen.

 

Natürlich ist eine rechtsanwaltliche Tätigkeit nicht kostenlos. Grundsätzlich richten sich die Anwaltsgebühren nach dem so genannten Gegenstandswert. Das ist salopp ausgedrückt, der Betrag, "um den es geht". Je höher dieser ist, desto höher sind auch die Rechtsanwaltsgebühren. Die Höhe ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

 

Allerdings stellt sich häufig heraus, dass nicht Sie sondern Ihr Gegner unsere Rechtsanwaltsgebühren tragen muss:

  • Befindet sich Ihr Vertragspartner mit einer Leistung im Verzug? Dann dürfen Sie in aller Regel einen Anwalt einschalten. Der Vertragspartner muss die Gebühren zahlen.
  • Hat Ihr Vertragspartner eine vertragliche Pflicht verletzt? Auch in diesem Fall müssen Rechtsanwaltsgebühren häufig erstattet werden.  

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, setzen wir uns mit dieser in Verbindung und übernehmen kostenfrei die Korrespondenz.