Unsere Kanzlei vertritt Sie in Rechtsstreitigkeiten mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Oft verweigern Haftpflichtversicherer wegen angeblicher Obliegenheitspflichtverletzungen die Regulierung von Schäden. Die Anforderungen an die Versicherungsnehmer werden dabei oft überspannt, z.B. was die Aufsichtspflichten von Kindern anbetrifft. Wir überprüfen Ihren Fall und geben Ihnen innerhalb von 48 Stunden eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Bloß nichts falsch machen: Es geht um Ihr Geld!
Das Recht der Haftpflichtversicherung birgt viele Fallstricke. Anzeigefristen sind einzuhalten, sonst drohen empfindliche Anspruchskürzungen. Die Kanzlei Stenz & Rogoz unterstützt sie kompetent, damit Ihr Schaden unkompliziert und zeitnah reguliert wird.
Das Oberlandesgericht Dresden hat sich mit dem Beweiserfordernis bei einem Pkw-Diebstahl im Rahmen der Teilkasko-Versicherung auseinandergesetzt. Mit nunmehr veröffentlichtem Beschluss vom 2.8.2022 (Az.: 4 U 428/22) hat es klargestellt: Kann der Versicherungsnehmer den Beweis des „äußeren Bildes eines Diebstahls“ durch Zeugen führen, kommt es auf seine eigene Redlichkeit nicht an. Sind keine Zeugen vorhanden, ist die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers entscheidend.