Nach einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.11.2022 (Az.: 7 U 113/20) haben zunehmende Einschränkungen der Berufstätigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei dem erforderlichen Vergleich der aktuellen Berufsfähigkeit mit derjenigen in gesunden Tagen auch dann unberücksichtigt zu bleiben, wenn sie nicht nachweislich ausschließlich leidensbedingt erfolgt sind.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat mit nunmehr veröffentlichten Urteil vom 21.09.2021 (Aktenzeichen: 14 U 339/20) eine Leistungsfreiheit des Unfallversicherers wegen arglistiger Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers angenommen. Die mitversicherte Ehefrau hatte zwar einen Unfall erlitten. Dieser erfolgte jedoch bei einer Alkoholisierung von 2,6 Promille. Die Angaben des Versicherungsnehmers wertete das Gericht als arglistig. weil in der Schadensanzeige die Frage, ob der...