Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 03.03.2025 (Aktenzeichen: 4 HK O 15458/24) klargestellt, dass eine in den Niederlanden ansässige Online-Apotheke in Deutschland nicht für Fernbehandlungen mit dem Ziel der Verschreibung von Arzneimitteln zur Gewichtsreduktion (sog. Abnehmspritzen) werben darf. Nach der Werbung warzur Bestellung des verschreibungspflichtigen Arzneimittels lediglich das Ausfüllen eines Fragebogens erforderlich, der dann von einem nicht in Deutschland ansässigen...