Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 09.07.2025 (Aktenzeichen: 7 U 190/21) entschieden, dass die Klausel „Wird uns nachgewiesen, dass ein in Absatz 1 … beschriebener Zustand für einen Zeitraum von sechs Monaten ununterbrochen vorgelegen hat, gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit.“ eine unwiderleglichen Vermutung der Berufunfähigkeit ohne weiteres Prognoseerfordernis begründen kann.