Mit Urteil vom 11.12.2018 (Aktenzeichen: 11 U 72/16) hat das OLG Brandenburg die Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung für wirksam angesehen, weil der Versicherungsnehmer Behandlungen wegen Beschwerden im Knie, Gicht, im Ellenbogen und Stressreaktionen bei der Antragstellung nicht erwähnt hatte.