Kaskoversicherung

Kaskoversicherung · 14. Oktober 2022
Das Oberlandesgericht Dresden hat sich mit dem Beweiserfordernis bei einem Pkw-Diebstahl im Rahmen der Teilkasko-Versicherung auseinandergesetzt. Mit nunmehr veröffentlichtem Beschluss vom 2.8.2022 (Az.: 4 U 428/22) hat es klargestellt: Kann der Versicherungsnehmer den Beweis des „äußeren Bildes eines Diebstahls“ durch Zeugen führen, kommt es auf seine eigene Redlichkeit nicht an. Sind keine Zeugen vorhanden, ist die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers entscheidend.